Sexarbeiterin
Was mache ich:
- Ich biete Sexdienstleistungen an.
- Die Art der Sexdienstleistung bestimme ich selbst.
- Ich melde mich beim Gesundheitsamt und gehe wöchentlich zur Untersuchung.
- Ich arbeite als Neue Selbständige und melde mich bei der gewerblichen Sozialversicherung an.
- Ich melde meine Tätigkeit beim Finanzamt.
Wo kann ich arbeiten?
- Die Regelung für die einzelnen Bundesländer ist sehr unterschiedlich.
- In der Steiermark z.B. darf ich in bewilligten Laufhäusern, Bars und Bordellen arbeiten, aber nicht in der eigenen Wohnung.
- Beziehungen zu anderen Menschen
- Ich bin psychisch belastbar und ausdauernd.
- Ich kann mit schwierigen Menschen und Konflikten gut umgehen.
- Flexibilität
- Ich bin bereit, auch an Feiertagen zu arbeiten.
- Ich kann mir vorstellen, auch Nachtschichten zu übernehmen.
- Es macht mir nichts aus, wenn meine Arbeitszeiten häufig und kurzfristig wechseln.
- Erforderliche körperliche Verfassung
- Ich bin körperlich gesund.
- Ich bin körperlich fit und belastbar.
- Besondere Fähigkeiten
- Ich kann Menschen gut einschätzen.
- Ich berühre gerne fremde Menschen.
- Ich mag Sex mit verschiedenen Menschen.
Einkommen:
Erforderliche Ausbildung:
Keine Ausbildung
Kategorie: Hilfsberufe und Aushilfskraft + Reinigung und Haushalt + Sicherheitsdienst + Verkehr, Transport und Zustelldienst + Nicht eingeordnet