Europäisches Trainingszentrum für Menschenrechte - ETC

Das Europäische Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie (ETC) Graz wurde 1999 als Non-Profit-Organisation gegründet. Das ETC befasst sich theoretisch und praktisch mit Fragen der Durchsetzung von Menschenrechten und Demokratie, mit den Schwerpunkten Menschenrechte und Menschenrechtsbildung, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Good Governance, sowie Menschliche Sicherheit. Seine Arbeit basiert auf (Forschungs-) Projekten, Bildungsmaßnahmen und Publikationen. Der interdisziplinäre Zugang des ETC sorgt für eine Vernetzung aller Aspekte von Demokratie und Menschenrechten auf den Ebenen von Forschung, Vermittlung und Advocacy.

Lücken im Recht auf Bildung

Eine Studie des ETC Graz (Europäisches Trainingszentrum für Menschenrechte Graz) zur Erreichbarkeit von Frauen und Mädchen mit Migrationsgeschichte durch Angebote und Maßnahmen zur Bildungs- und Berufsorientierung im Raum Steiermark. 
 

Auch die Bildungs- und Berufsorientierung, auf die im Rahmen des Projektes fokussiert wird, muss die Ziele des Rechts auf Bildung im Blick haben, wenn sie erfolgreich sein möchte. In einer Untersuchung ging das ETC der Frage nach, welche Gruppen an bestehenden Bildungsangeboten im Bereich der Berufsorientierung teilnehmen. Ebenso wurde untersucht, ob diese Bildungsangebote ihren Zweck, nämlich über Bildungs- und Berufsorientierung zu den oben erwähnten Zielen des Rechts auf Bildung beizutragen, erfüllen.

 

Welchen Zugang hatte das ETC im Projekt FAMME?

Das Recht auf Bildung umfasst auch die Erwachsenenbildung und soll zu mehreren wichtigen Zielen beitragen: zur Persönlichkeitsentwicklung der TeilnehmerInnen, zur Teilhabe an der Gesellschaft und deren Wohlstand sowie zum Verständnis zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft, Geschlecht, Alter etc.

Aufgrund gesellschaftlicher Ungleichheitsstrukturen sind ungleiche Chancen für bestimmte gesellschaftliche Gruppen, beispielsweise an den Intersektionen von Achsen der Ungleichheit, evident. Das gilt insbesondere für Migrantinnen, junge oder ältere Frauen oder Menschen mit Behinderungen, die aufgrund der ungleichen Ausstattung mit sozialem und wirtschaftlichem Kapital verletzbar für Benachteiligungen sind. Hierbei kann es durchaus auch zu Überschneidungen von Kategorisierungen kommen. Besondere Gewährleistungspflichten für das Recht auf Bildung wurden daher in offizielle Rechtsdokumente der EU, des Europarates und der UN aufgenommen. Der UN Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat ein Analyseschema zur Verwirklichung des Rechts auf Bildung erarbeitet, welches dem gegenständlichen Projekt zugrunde gelegt wird.

Webseite des ETC